Unsere Leistungen

In den Fachbereichen Straßenbau, Brückenbau, Infrastrukturen (Leitungsbau), Gewerbebau, Statik und Geotechnik führen wir folgende Leistungen aus:

Planung

Das Einreichprojekt dient zur Erlangung der Baugenehmigung.
Im Ausführungsprojekt wird jedes Detail des Bauwerkes genau definiert, beschrieben und in Form von Konstruktionsplänen zu Papier gebracht. Es ist uns dabei besonders wichtig, die Anforderungen des Bauherren möglichst vollständig in das Projekt einfließen zu lassen.
Bei größeren Bauvorhaben kann vor Beginn der Detailplanung die Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie sinnvoll sein. Dabei können mehrere Varianten und die jeweiligen Projektkosten miteinander verglichen werden, um dem Bauherren einen Überblick über die Projektkosten und somit eine Grundlage für projektrelevante Entscheidungen zu liefern.

Ausschreibung

Die Ausschreibung ist die Grundlage für die Einholung von Angeboten. Das Bauwerk wird zerlegt in einzelne Leistungspositionen und im Leistungsverzeichnis detailliert beschrieben. Nach dem Zuschlag wird das Leistungsverzeichnis Bestandteil des Bauvertrages.

Bauleitung

In der Bauleitung wird die fachgerechte Ausführung der Arbeiten überwacht. Im Idealfall bestätigt der Bauleiter nach Abschluss der Arbeiten die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten.

Abrechnung

Der Bauleiter nimmt in der Ausführungsphase das Aufmaß der verbauten Mengen und listet sie in der Bauabrechnung auf. Die vom Bauleiter beeidigte Abrechnung ist die Grundlage für die Zahlungen vom Bauherren an die ausführende Baufirma.

Sicherheitskoordination

Die Ernennung eines Sicherheitskoordinators für Baustellen ist mit wenigen Ausnahmen per Gesetz vorgeschrieben. Zur Leistung des Sicherheitskoordinators zählt die Ausarbeitung des Sicherheits- und Koordinierungsplanes (Planungsphase) und die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle (Ausführungsphase). Die Vorankündigung von Arbeiten beim Amt für technischen Arbeitsschutz ist Pflicht.

Statische Abnahme

Jede Veränderung an der statischen Struktur eines Gebäudes verlangt nach der statischen Abnahme durch einen unabhängigen Ingenieur.

Verwaltungstechnische Abnahme

Für öffentliche Bauvorhaben ab einer bestimmten Größenordnung ist die Abnahme durch einen unabhängigen Abnahmeprüfer gesetzlich vorgeschrieben.

Projektüberprüfung

Öffentliche Bauvorhaben ab einer bestimmten Größenordnung müssen per Gesetz von einem unahängigen Techniker überprüft werden.

Bauleitplanänderung

Für die Umsetzung von Bauvorhaben ist oft im Vorfeld der Projekterstellung die Umwidmung der betroffenen Fläche notwendig, um die urbanistische Konformität des Bauprojektes zu erlangen.

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